Der Bundesrat hat entschieden, dass die Corona Tests (PCR) falls mindestens milde Symptome vorhanden sind, durch die Krankenversicherer zu übernehmen sind. Tests ohne Symptome werden nicht entschädigt, ausser es ist durch die Kantone angeordnet, dann sind die Kosten durch die Kantone zu übernehmen.
Ist dieser Entscheid des Bundesrates folgerichtig? Aus meiner Sicht nicht. Gemäss Epidemiegesetz Art. 71 sind die Kosten für eine epidemiologische Abklärung durch die Kantone zu tragen. Ein Corona-Test (PCR oder Antikörper) wäre im Sinne des KVG’s nie eine Pflichtleistung. Tests werden nur übernommen, wenn die WZW Kriterien eingehalten sind und der Test einen Einfluss auf die nachfolgende Behandlung hat. Ein Test um des Testes Willen, selbst bei einer hohen Sensitivität und Spezifität ist nach KVG keine Pflichtleistung. Solange es keine spezifische Behandlung für Corona-Infizierte gibt, kann auch ein Test keine Pflichtleistung darstellen. Aus epidemiologischer Sicht dagegen sind Testungen enorm wichtig. Deshalb hat das Epidemiegesetz auch festgelegt, dass sie zu bezahlen sind, aber eben nicht durch die Krankenversicherung. Zudem und darauf haben die Krankenversicherer hingewiesen, fallen in diesem Falle Selbstbehalt und Franchise an. Es ist nicht gerecht, diese Kosten auf den einzelnen Versicherten abzuwälzen.